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VG Potsdam, 30.01.2018 - 8 K 1977/15 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 33 Abs 1 RVG
Abwasser- und Trinkwassergebühren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2013 - 7 L 28.13
Ablehnung der Festsetzung des Gegenstandswerts; Beilegung des gerichtlichen …
Auszug aus VG Potsdam, 30.01.2018 - 8 K 1977/15
Für eine (außergerichtliche) Einigung der Beteiligten, die gleichartige weitere Gebührenforderungen für Folgejahre einbezieht, ist ein erhöhter Wert für den Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit auch festzusetzen, wenn die weiteren Gebührenforderungen nicht (anderweitig) rechtshängig gewesen sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juni 2013 - OVG 7 L 28.13).Dass die in die Einigung einbezogenen weiteren Gebührenforderungen des Beklagten nicht rechtshängig gewesen sind, kommt es dabei nicht an, da zwischen ihnen und den rechtshängigen Gebührenforderungen ein inhaltlicher Zusammenhang bestand (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juni 2013 - OVG 7 L 28.13 -, juris, Rn. 3 m. w. N.).